Auszubildende/r nach dem Pflegeberufegesetz

Der wöchentliche Beschäftigungsumfang beträgt 38,50 Stunden.

Die monatliche Vergütung für diese Stelle beträgt

im ersten Ausbildungsjahr: 1.365,69 €,
im zweiten Ausbildungsjahr: 1.424,07€ und

im dritten Ausbildungsjahr: 1.528,38 €.


Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist:

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, sowie

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss sofern

a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder          Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird oder

3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.


Auf Ihre kurzfristige Bewerbung für eine Erstausbildung oder eine Ausbildung als Wiedereinsteiger/in in das Berufsleben, bzw. Person die eine neue Herausforderung sucht, freuen sich Herr Volker Stute oder Frau Rita Bremicker.

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